BALANCE YOGA

AGB

AGB - STUDIO

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („AGB“) DER BALANCE YOGA INSTITUT GMBH & CO. KG (“BALANCE YOGA INSTITUT”)

 

Diese AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote von Balance Yoga Institut unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.

 

1.) Angebote von Balance Yoga Institut

1.1) Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die zum Ende vertraglichen Laufzeit kündbar sind und sich mangels Kündigung automatisch verlängern. Sie berechtigen das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im Mitgliedschaftsvertrag näher definierten Angebotes von Balance Yoga Institut sowie der entsprechenden Angebote der jeweiligen Betriebsstätten.

 

1.2) Mehrfachkarten sind Nutzungsverträge, die den Erwerber zu maximal 10 Kursbesuchen innerhalb der gewählten Laufzeit (maximal 36 Monate) berechtigen. Eine Kündigung ist nicht möglich, ein Anspruch auf Rückerstattung – oder der Vergütung nicht genutzter Einheiten besteht nicht. Mehrfachkarten sind nicht übertragbar. Mehrfachkarten können auf Kundenwunsch mit einem Laufzeitverzicht kombiniert werden. Näheres regelt Ziffer 15.

 

1.3) Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot von Balance Yoga Institut enthalten sind (Massagen, Coachings u.a.). Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif. Das Nähere regeln jeweils diese AGB.

 

2.) Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko, Vertragsabschluss und Buchung

 

2.1) Nutzungsberechtigter (nachfolgend „Nutzer“ oder „Vertragspartner“) ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person (bei Mitgliedschaftsverträgen auch „Mitglied“). Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von Balance Yoga Institut die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb von Mehrfachkarten.

 

2.2) Balance Yoga Institut kann die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage des mit Lichtbild des Nutzers versehenen Dokuments abhängig machen. Ebenso ist eine Nutzung nur möglich, sofern ein Ausweis oder ein dem Nutzer zugewiesener RFID-Träger mitgeführt wird. Zum Erhalt von RFID- oder Spind Schlüsseln ist ein adäquater Pfand zu hinterlegen. Der Mitgliedsausweis und / oder RFID-Träger bleiben in jedem Fall Eigentum von Balance Yoga Institut. Der Mitgliedsausweis ist bei Ende des Nutzungsverhältnisses, sonstiges Eigentum von Balance Yoga Institut (z.B. Spind Schlüssel, Props) sind spätestens bei Verlassen der Fläche an Balance Yoga Institut zurückzugeben.

 

2.3) Die ausgehängte Hausordnung von Balance Yoga Institut ist zu beachten.

 

2.4) Gemäß §§ 145 ff. BGB kommen Verträge zwischen Balance Yoga und dem/der Nutzer*in durch Angebot und Annahme zu Stande. Sobald der/die Nutzer*in sich zu den durch uns angebotenen Yogakursen, Workshops, Seminaren oder sonstigen Dienstleistungen (im Folgenden „Kursangebot“) anmeldet bzw. diese bucht, handelt es sich um ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages im Sinne des § 145 BGB. Die Anmeldung/Buchung erfolgt primär über die Online-Buchungsplattform Eversports oder in einigen Fällen auch in Form einer E-Mail, eines Briefes, eines Telefonats bzw. eines Anmeldeformulars im Studio. Die Annahme von Balance Yoga erfolgt durch den Versand einer – ggf. durch Eversports generierten – Anmelde- bzw. Zahlungsbestätigung per E-Mail bzw. durch Vertragsunterschrift. Sofern in bestimmten Fällen nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Nutzer/die Nutzerin an der Teilnahme an einem gebuchten Kursangebot ausschließlich dann berechtigt, wenn Ihr den zugehörigen Rechnungsbetrag vollständig entrichtet wurde. Bei Workshops und Events ist die vollständige Bezahlung Voraussetzung für die verbindliche Platzzusage.

 

3.) Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge, Kündigung

 

3.1) Mitgliedschaftsverträge (§ 1 Abs. 1) werden nach konkreter Vereinbarung im Mitgliedschaftsvertrag nach Wahl des Vertragspartners für die Dauer von 1 oder 12 Monaten, bei Studenten 6 Monaten (Grundlaufzeit) geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn genannten Datum.

 

3.2) Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit (1, 6 oder 12 Monate) möglich. Wird der Mitgliedschaftsvertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat nach seiner Grundlaufzeit (auf unbestimmte Zeit) und kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Verlängerungsperiode gekündigt werden.

 

3.3) Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

 

3.4) Dem Mitglied steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines / ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von Balance Yoga Institut oder einer seiner Betriebsstätten mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).

 

3.5) Für die Kündigung von offline geschlossenen Verträgen gilt: Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung muss Datum, Namen, Adresse, Kundennummer und Unterschrift enthalten, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Die Kündigungserklärung des Vertragspartners ist an den Verwaltungssitz von Balance Yoga zu richten: Balanceyoga Institut GmbH & Co. KG, Brönnerstrasse 25, 60313 Frankfurt. Die Kündigung kann auch per Email an folgende Adresse übermittelt werden: buchhaltung@balanceyoga.de. Sofern die schriftliche Kündigung persönlich abgegeben wird muss der/die Vertragspartner*in sich dies schriftlich quittieren lassen und im Zweifel nachweisen können. Online über Eversports geschlossene Verträge müssen online über Eversports gekündigt werden.

 

3.6) Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.

 

3.7) Bei Mehrfachkarten (§ 1 Abs. 2) besteht kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.

 

4. Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)

 

4.1) Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über einen berufsbedingten Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von Balance Yoga Institut oder einer seiner Betriebsstätten mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt mindestens einen vollen Vertragsmonat (bei Vorlage einer Bescheinigung über diesen Mindestzeitraum), maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate.

 

4.2) Jedem Mitglied (mit einer 6- oder 12- monatigen Grundlaufzeit) steht es frei, auch ohne die in Ziffer 4.1 genannten Gründe zweimal jährlich eine Ruhezeit für jeweils maximal einen Monat zu beantragen.

 

4.3) Beginn und Dauer der Ruhezeit ist Balance Yoga Institut durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit, ggf. unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist ausnahmslos nicht möglich.

 

4.4) Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse, Onlineklassen und Outdoor-Angebote von Balance Yoga Institut und seiner Betriebsstätten nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung zu Beginn und während der Ruhezeit ist nicht möglich.

 

4.5) Für die Beantragung der Ruhezeit nach 4.2 wird eine Servicegebühr in Höhe von 29€ pro Ruhemonat erhoben.

 

5. Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung

5.1) Balance Yoga Institut ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, pandemiebedingten oder räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird auf der Website www. balanceyoga.de oder/und durch Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.

 

5.2) Um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten, sollten die Kursplätze online reserviert werden. Die Voranmeldung ermöglicht die Vorausbuchung eines Kursplatzes und ist für das Outdoor- und Onlineangebot verpflichtend und für die Indoor Klassen empfohlen. Sie kann auf der Website www.balanceyoga.de oder/und durch die Eversports App erfolgen. Die Vorausbuchung ist maximal 7 Tage im Voraus möglich. Sollte die Teilnahme an einer vorausgebuchten Klasse nicht möglich sein, so ist diese spätestens 24h vor Kursbeginn über die Buchungsplattform Eversports wieder abzusagen. Werden Kurse innerhalb von 24h abgesagt gilt dies als Spätabsage. Spätabsagen bei Mehrfachkarten-Nutzern führen zu einer Verrechnung des Zutritts. Spätabsagen bei Mitgliedern mit unlimitierten Zutritten werden mit einer "no show"-Gebühr von 10€ berechnet.

 

5.3) Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht. Im Einzelfall entscheiden die Mitarbeiter von Balance Yoga Institut, ob ein Zutritt nach Ablauf der Anfangsentspannung noch gestattet ist. Ein Zutritt, der später als 15 Minuten nach Kursbeginn erfolgt, ist jedoch ausgeschlossen.

 

5.4) Balance Yoga Institut ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner/ Nutzer vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen. Kursangebote können auch außerhalb des Studios stattfinden. Die Lage der Örtlichkeiten wird auf der Website www.balanceyoga.de oder/ und durch Aushang bekannt gemacht.

 

5.5) Balance Yoga Institut ist im Rahmen des Absatzes 4) insbesondere berechtigt, die Nutzung das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen oder höherer Gewalt (z.B. Demonstrationen, Straßensperren, Sturm, Feuer, starker Regen/Schneefall) notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen mit einer Frist von 4 Wochen durch deutlich sichtbaren Aushang anzukündigenden Betriebsferien, die insgesamt einen Zeitraum von zwei Kalenderwochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung des Nutzungsgebühren zu verlangen.

 

5.6) Im Falle einer behördlich angeordneten Betriebsschließung aufgrund pandemiebedingter Lage

 

6. Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer

 

6.1) Die Nutzungsgebühren decken die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Ausgenommen sind Workshops, ferner solche Einrichtungen, Kurse, Reisen und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.

 

6.2) Präventionskurse: Die Möglichkeiten der Bezuschussung der verschiedenen Krankenkassen sind unterschiedlich. Die Rahmenbedingungen hierfür regelt der „Leitfaden Prävention“ der GKV. Die von Balance Yoga Institut als solche angebotenen „Präventionskurse“ erfüllen bei gesonderter Bezahlung die allgemeinen Voraussetzungen der Bezuschussungsfähigkeit durch die Krankenkassen. Es obliegt dem Vertragspartner, sich vor Kursbelegung zu informieren, ob – und unter welchen Bedingungen seine Krankenkasse den gewünschten Kurs bezuschusst. Balance Yoga Institut übernimmt insofern keinerlei Haftung. Den Nachweis gegenüber der Krankenkasse über seine Teilnahme erbringt der Teilnehmer selbst. Für das Ausstellen einer gesonderten Bescheinigung berechnen wir eine Servicegebühr von 10€.

 

6.3) Mitgliedschaftsbeiträge sind durch Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren zu zahlen. Der Vertragspartner ermächtigt das Balance Yoga Institut sowie die Eversports GmbH für die Dauer der Mitgliedschaft, die Aufnahmegebühr und die vereinbarten Mitgliedschaftsbeiträge von einem Bankkonto einzuziehen bzw. eine solche Einzugsermächtigung des Kontoinhabers zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontoverbindung sind Balance Yoga Institut unverzüglich, schriftlich mitzuteilen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt unberührt. Der Abbuchungszeitpunkt der Mitgliedschaftsbeiträge wird von Balance Yoga festgelegt. Die Einzugsermächtigung ist für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu erteilen und kann nur bei nicht-vertragsgemäßen Abbuchungen entzogen werden. Dieser Vorgang muss schriftlich gegenüber Balanceyoga mitgeteilt werden.

 

6.4) Balanceyoga ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Vertrag an den externen Dienstleister, Eversports GmbH, Wien (Österreich), abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten; z.B.: (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Vertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber des Bankkontos des Lastschrifteinzugs, …) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Eversports, Gläubigeridentifikationsnummer DE28ZZZ00000361663 ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweise, die von Eversports auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Dieses Mandat umfasst ebenso alle weiteren Forderungen die gegen mich entstehen.

 

6.5) Ein Wechsel des Zahlungsdienstleisters behält sich Balanceyoga vor. Eine gesonderte Mitteilung über den Wechsel erfolgt nicht. Die gewährten Berechtigungen gehen in diesem Vorgang an den neuen Dienstleister über. Eine separate Einwilligung zum Datentransfer ist nicht erforderlich.

 

6.6) Balance Yoga Institut ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens drei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von Balance Yoga Institut oder schriftlicher Information der betreffenden Kunden mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu; § 3 Absatz 5 gilt entsprechend.

 

6.7) Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist Balance Yoga Institut berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

 

6.8) Sofern Balance Yoga Institut Preisvergünstigungen aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. Balance Yoga Institut ist berechtigt anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen, sofern der Nutzer nach Ablauf des Vergünstigungszeitraums nicht unaufgefordert ein neues Dokument vorlegt, was ihn zur Verlängerung der Ermäßigung (z.B. Studentenausweis) berechtigt.

 

6.9) Im Fall einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann der Balance Yoga oder der DienstleisterI eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale verlangen. Gleiches gilt für die Einleitung eines Inkassoverfahrens. Es steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden. Es gelten die Gebühren des Dienstleisters. Diese stellt Balance Yoga auf Anfrage zur Verfügung.

 

6.10) Forderungen die durch Balance Yoga an den Dienstleister abgetreten wurden, werden durch diesen verfolgt und liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Balance Yoga. Eine Tilgung der Forderungen erfolgt gegenüber dem Eigentümer der Forderung – im Regelfall dem Dienstleister: Eversports GmbH.

 

7. Haftung

 

7.1) Balance Yoga Institut haftet für etwaige Schäden insoweit, als (a) Balance Yoga Institut, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; Die Haftung von Balance Yoga Institut in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; (b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen; (c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.

 

7.2) Darüber hinaus haftet Balance Yoga Institut, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die Balance Yoga Institut oder ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.

 

7.3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

7.4) Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt Balance Yoga Institut keine Haftung.

 

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen Ansprüche von Balance Yoga Institut ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber Balance Yoga Institut.

 

9. Schadenspauschalen bei Verlust von Eigentum von Balance Yoga Institut

Für den Verlust eines Spind Schlüssels ist vom Nutzer eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt EUR 90,00 zu entrichten, für den Verlust eines Mitgliedsausweises, RFID-Trägers oder Leihhandtuches entsprechend in Höhe von EUR 20,00. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.

 

10. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers

Der Nutzer/die Nutzerin verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner/ihrer persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, Balance Yoga Institut unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewährtem Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen- oder Gruppentarif).

 

11. Gesundheitszustand des Nutzers

Der Nutzer/die Nutzerin verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von Balance Yoga Institut nur zu nutzen, wenn er/sie nicht unter ansteckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. Balance Yoga Institut ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der/die Nutzer*in zu tragen.

 

12. Datenschutzbestimmungen

Der Nutzer/die Nutzerin wird nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin-gewiesen, dass seine/ihre personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken von Balance Yoga Institut gemeinsam mit Balance Yoga-Partnerstudios bzw. Balance Yoga Betriebsstätten elektronisch gespeichert und verwaltet werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer/die Nutzerin erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Er/sie willigt ein, von Balance Yoga per E-Mail, Telefon und den Postweg über Neuigkeiten informiert zu werden. Sollte dies nicht gewünscht sein, bitte streichen. Die Weitergabe personenbezogener Daten an sonstige Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abrechnung, der Forderungsübergabe oder des Inkassos. Ausgenommen ist ebenso die Weitergabe an Dienstleister die für die Buchung von Leistungen über Web/App oder sonstige Wege verantwortlich sind. Ebenso diejenigen, die für den Versand von Infopost oder Newslettern zuständig sind.

 

13. Besonderheiten bei der Buchung von Einzelangeboten

Wird das gebuchte Einzelangebot (§ 1 Abs. 3) durch den Nutzer ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen oder sagt der Nutzer dieses weniger als 24 Stunden vor Beginn der Leistung ab, so ist Balance Yoga Institut berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Gebühr für gebuchte Leistung zu verlangen. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.

 

14. Mitgliedsausweise / Zugangskontrolle

 

14.1) Balance Yoga stellt mir für die Dauer des Vertragsverhältnisses kostenfrei einen Mitgliedsausweis/RFID Träger in adäquater Form zur Verfügung. Dieser kann in Form eines Armbandes oder eines anderen maschinenlesbaren Gegenstücks bereitgestellt werden. Ein Anspruch auf eine spezifische Art des Ausweises besteht nicht. Ich damit einverstanden, dass ein Bild meines Gesichtes mit meinem Kundenkoto gespeichert wird.

 

14.2) Zum Laufzeitende des Vertragsverhältnisses übergebe ich diesen unbeschädigt (im Rahmen der üblichen Nutzung) an Balance Yoga zurück. Über die Rückgabe erhalte ich von Balanceyoga eine entsprechende Bestätigung. Ist der Ausweis nicht zum Ende der Laufzeit des Vertrages bei Balanceyoga eingetroffen bin ich damit einverstanden, dass Balance Yoga mein Vertragskonto mit einem Betrag in Höhe von 20€ belastet.

 

14.3) Im Falle des Verlustes wird eine Gebühr in Höhe von 20€ für jeden verlorenen Ausweis fällig.

 

14.4) Mir ist bewusst, dass der Zutritt in die Studios von Balance Yoga ausnahmslos mit gültigem Ausweis möglich ist. Ein Anspruch auf den Zutritt ohne Ausweis besteht nicht.

 

15. Mehrfachkarten

 

15.1) Mehrfachkarten erlauben es mir innerhalb von 36 Monaten die vertraglich vereinbarten Nutzungskontingente zu verbrauchen. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende der Laufzeit.

 

15.2) Balanceyoga bietet an, für einen expliziten Laufzeitverzicht (Pace Option), einen Rabatt auf die Mehrfachkarte zu gewähren. Die Höhe des Rabatts regelt die Preisliste. Mir ist bewusst, dass ich durch den eingeräumten Rabatt die Nutzungsdauer auf die von mir gewählte Laufzeit reduziere. Ein Anspruch auf die Nutzung in voller Laufzeit besteht anschließend nicht mehr.

 

15.3) Nutze ich die Möglichkeit des Laufzeitverzichts, erhalte ich die Möglichkeit, die Laufzeit der Mehrfachkarte gegen Entrichtung einer Gebühr um 3 Monate zu erhöhen. Die Gebühr beträgt 35 €. Die laufzeitreduzierte Karte kann beliebig oft gegen die jeweilige Entrichtung der Gebühr verlängert werden. Jedoch maximal bis zu einer Gesamtnutzungsdauer von 36 Monaten. Die Gebühr wird für jede Verlängerung separat fällig. Der Antrag auf Verlängerung muss schriftlich erklärt werden. Der Antrag muss während der ursprünglichen Gültigkeit der laufzeitreduzierten Karte gestellt werden. Trifft der Antrag nach Ende der Laufzeit ein, ist eine Bearbeitung nicht mehr möglich. Gegebenenfalls vorhandene Kontingente verfallen. Das Nutzungsrisiko liegt beim Nutzer der Mehrfachkarte.

 

16. Studentenrabatte

Bei den Angeboten für Studenten handelt es sich um rabattierte Angebote unserer regulären Angebote. Es gelten demgemäß die Vertragsbedingungen der regulären Angebote. Studenten legitimieren sich durch regelmäßige Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung. Diese ist Balance Yoga unaufgefordert umgehend nach Ausstellung vorzulegen. Dies kann durch eine E-Mail an info@balanceyoga.de erfolgen. Wird die Bescheinigung nicht vorgelegt, verliert der Nutzer/die Nutzerin den Anspruch auf die zuvor gewährten Rabatte. Der rabattierte Laufzeitvertrag wird demgemäß in einen regulären Vertrag umgewandelt. Hiermit erklärt sich der Nutzer explizit einverstanden. Durch erneute Vorlage eine Immatrikulationsbescheinigung kann der Rabatt wiederhergestellt werden. Die Umstellung erfolgt einen Monat zum Vertragsmonatsende.

 

17. Anteilige Mitgliedsbeiträge

Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt innerhalb einiger Tage nach dem Tag im Monat, an dem der Vertrag abgeschlossen worden ist. Balance Yoga behält sich vor, das Datum des Einzuges zu verändern. Dies kann ohne gesonderte vorherige Ankündigung erfolgen.

 

18. Zahlungsverzug

Ist ein Kunde gegenüber Balance Yoga oder einem Dienstleister von Balanceyoga im Zahlungsverzug, kann dieser die vertraglich definierten Leistungen erst nach vollständiger Begleichung der offenen Forderungen wieder in Anspruch nehmen. Ein Anspruch auf Zutritt zum Studio besteht bis dahin nicht. Ist ein Kunde mit zwei Raten im Zahlungsverzug werden automatisch die folgenden Raten bis zum Ende des Vertragsverhältnisses sofort fällig. Bei Verträgen die sich innerhalb der Grundlaufzeit befinden betrifft dies die Beiträge bis zum Ende der Grundlaufzeit. Bei Verträgen außerhalb der Grundlaufzeit, die Beiträge bis zum Ende der Verlängerungsperiode.

 

19. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung

 

19.1) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.

 

19.2) Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Frankfurt am Main vereinbart.

 

19.3) Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart.

 

19.4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbare Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.

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